Der Zweckverband Westmünsterland Gewerbepark A31 hat mit einer Pressemitteilung auf die BZ-Artikel "Lührmann verteidigt Rodung" vom 29. Februar und "Dilettantisches Vorgehen" vom 1. März sowie auf den Leserbrief vom selben Tag "In einer Nacht- und -Nebel-Aktion" reagiert.
Heiner Buß, stellvertretender Vorsitzender des Zweckverbandes, schreibt, der BI sei offensichtlich nicht an konstruktiver Kritik gelegen. Sie habe seit Veröffentlichung des Bebauungsplanes ein Jahr Zeit gehabt, Klage gegen den Bebauungsplan zu erheben; diese sei aber erst einen Tag vor Ablauf der Klagefrist eingereicht worden. Die Folge seien weitere zeitliche Verzögerungen und immense Kosten.
Nicht Rolf Lührmann habe entschieden, die Bäume fällen zu lassen, sondern der gesamte Vorstand, bestehend aus Lührmann, Heiner Seier und Heiner Buß.
"Das Fällen der Bäume sollte die Grundlage schaffen, um mit dem Bau der Linksabbiegespur durch Straßen NRW, und auch mit der Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen außerhalb des eigentlichen Bebauungsplangebietes, beginnen zu können", so Buß. Für das Fällen liege eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken vom 21. Februar vor. Beteiligt worden sei die Rheinisch Westfälische Wasserwerksgesellschaft und die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Borken.
Zwar sei in der Selbstverpflichtungserklärung des Zweckverbandes niedergelegt, dass "alle Arbeiten die direkten Einfluss auf Brut und Ruhestätten haben (Baumfällung, Teichverlegung unter anderem) außerhalb der Brut- und Nistzeiten der betreffenden Arten durchgeführt werden". Wegen der Frostperiode hätte aber der Februar für Fällungen genutzt werden können, weil in den betroffenen Bäumen noch keine Nistaktivitäten begonnen hätten. Das habe ein Biologe gutachterlich bestätigt. "Sofern die jetzt betroffenen Grundstücke nicht schon im Eigentum des Zweckverbandes standen, wurden vorher entsprechende Bauerlaubnisverträge von den jeweiligen Grundstückseigentümern eingeholt", schreibt Buß weiter. Die Behauptung der BI, dass Privatflächen betroffen seien, ohne dass das Einverständnis der Eigentümer vorlag, werde "als bewusste Falschdarstellung" entschieden zurückgewiesen. Da mit den Bauarbeiten nicht begonnen worden sei, sei auch kein Baubeschluss der Zweckverbandsversammlung erforderlich. Alle Maßnahmen würden mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Kreis Borken abgestimmt, so Heiner Buß.
Artikel der Borkener Zeitung vom 8.3.2012
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