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Berichtigung der Berichterstattung der Borkener Zeitung vom 10. November 2010

In dem Artikel über die Zweckverbandssitzung schreibt die Borkener Zeitung, dass die sogenannte, aktualisierte Selbstverpflichtungserklärung laut Sitzungsvorlage erst am 15.11.2010 erstellt würde. Diese Darstellung ist falsch! Ein Entwurf liegt vor.

 

Den Mitgliedern der Verbandsversammlung ist der Entwurf der Selbstverpflichtungserklärung (Stand: 02.11.2010) mit der Einladung zugegangen. Daher ist auch die Aussage, die Mitglieder hätten die Unterlage nicht, falsch.

 

Schließlich ist zeitgleich mit der Einladung, den Sitzungsvorlagen und deren Anlagen auch die o.g. Fassung der Selbstverpflichtungserklärung auf der Internetseite des Zweckverbandes zum Download bereitgestellt worden. Auch die Behauptung, der Download fehle, ist falsch.

 

Bei entsprechend gründlicher Recherche durch den Redakteur der Borkener Zeitung hätte diese Falschinformation der Leserschaft vermieden werden können.